Das Angebot der Kurzzeitpflege dient dazu, pflegende Angehörige zeitweise von ihren Aufgaben zu entlasten. Die Kurzzeitpflege enthält die pflegerische und hauswirtschaftliche Gesamtversorgung während der Dauer des Kurzzeitpflegeaufenthaltes. Voraussetzung für die Gewährung ist das Vorliegen mind. des Pflegegrades 2.

Die vollstationäre Pflege enthält die pflegerische und hauswirtschaftliche Gesamtversorgung für pflegebedürftige und rüstige (ohne Pflegegrad) Heimbewohner. Wir pflegen nach anerkannten Standards und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Abhängig vom individuellen Hilfebedarf geben wir Anleitung zur Selbstpflege oder unterstützen bei der täglichen Pflege.

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